Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfe Berechtigte 

Wenn Sie privat versichert sind, übernimmt normalerweise Ihre Versicherung die Kosten für das Erstgespräch, die probatorischen Sitzungen und für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. 

  • Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Hierzu gehört auch die Höhe der Kosten (Faktor/Satz), Anzahl der Sitzungen (pro Jahr), Umfang zusätzlicher Leistungen wie z.B. Testdiagnostik, Symptombezogene Untersuchung.
  • Ansonsten kann es sein, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.
  • fallen auch für Sie Kosten in Höhe der Differenz zu den Zahlungen Ihrer Krankenversicherung an.
  • Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP) und beläuft sich auf den 2,3-fachen Faktor.

Bitte Informieren Sie sich auch bei Ihrer Krankenversicherung, ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind, da das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung variiert.

Sie können mich und meine Arbeitsweise in einem unverbindlichen Erstgespräch (90,- €) gerne kennen lernen.

Beihilfe Berechtigte müssen einen Antrag auf ambulante Psychotherapie stellen. Formulare bekommen Sie bei Ihrer Beihilfestelle. 

  • Bitte informieren Sie sich über den Ablauf des Antragsverfahren. Häufig wird das Erstgespräch schon von der Beihilfestelle erstattet.   

Ein Eintrag im Arztregister liegt vor:

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bismarckallee 1-6
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 / 883 – 0
www.kvsh.de

Falls Sie die Therapie nicht zu Lasten Ihrer privaten Krankenversicherung machen möchten, lesen Sie bitte hier Selbstzahler weiter.