Gesetzlich krankenversichert?

Eine ambulante Psychotherapie übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.

Voraussetzung:

Eine behandlungsbedürftige Erkrankung nach ICD-10 wurde in dem Erstgespräch, die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde, von mir oder einer/m KollegIn festgestellt.

Danach folgen 2-3 Probatorische Sitzungen, auch Probestunden genannt.

In denen können wir uns kennenlernen, erarbeiten anhand Ihrer Therapieziele einen Behandlungsplan und entscheiden gemeinsam, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können.

Entscheiden Sie bitte aktiv, ob Sie sich vorstellen können mit mir vertrauensvoll und effektiv (siehe Behandlungsmethoden) zu arbeiten.

Ich entscheide dies anhand bestimmter Kriterien, die einerseits von meiner Qualifikation abhängig und andererseits auch von Punkten aus meiner Berufsordnung (Psychotherapierichtlinie) sowie von der Krankenkassenvereinigung vorgegeben sind.

Da keine organischen Gründe für die Symptomatik ursächlich sein sollten, werden Sie einen sogenannten Konsiliarbericht von Ihrem z.B. Hausarzt einholen müssen. Evt. ist dafür auch ein Termin in der Praxis notwendig. Die Unterlagen dazu bekommen Sie von mir in den ersten Stunden.

Wir stellen dann gemeinsam einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Die Formulare bereite ich vor und besprechen diese dann in der Stunde. Je nach Art des Behandlungsplanes sind unterschiedliche Varianten von Anträgen möglich.

Einlesen der Krankenkassenkarte ohne Antrag bei der Kasse:

  1. Psychotherapeutische Sprechstunde
  2. 2-4 Probatorische Sitzungen
  3. Akutbehandlung (begrenzte Anzahl von Stunden) Anzeigepflichtig

Antrag bei der Krankenkasse und abwarten einer Bewilligung:

  1. Kurzeittherapie I: 12 Sitzungen
  2. Kurzteittheapie II: 12 Sitzungen
  3. Langzeittherapie: 60 Sitzungen (Gutachterpflichtig)
  4. Umwandlung von Kurzzeittherapie in Langzeittherapie (Gutachterpflichtig)
  5. Fortführung der Langzeittherapie auf 80 Stunden